Die Organe in einer Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende. Die Gemeinschaftsversammlung kann als „Gemeinderat“ der Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet werden.
Aufgaben
Was macht eigentlich die Gemeinschaftsversammlung?
Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über die Belange der Verwaltungsgemeinschaft.