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Mitglieder

Im Folgenden finden SieInformationen über die Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung.

Die Mitgliedsgemeinden entsenden Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung nach folgendem Schlüssel:

  • Jeweils der Erste Bürgermeister
  • Je ein Gemeinderatsmitglied
  • Für jedes volle 1.000 der Einwohner entsendet jede Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied

Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter.