Mitglieder
Im Folgenden finden SieInformationen über die Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung.
Die Mitgliedsgemeinden entsenden Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung nach folgendem Schlüssel:
- Jeweils der Erste Bürgermeister
- Je ein Gemeinderatsmitglied
- Für jedes volle 1.000 der Einwohner entsendet jede Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied
Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter.