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Übergabe des Förderbescheids

Am 24.10.2016 wurde an die Gemeinde Weigenheim vom Heimatminister Dr. Markus Söder der Förderbescheid für den Breitbandausbau übergeben.

Dank des Förderprogrammes des Freistaates Bayern erhält die Gemeinde Weigenheim vom Land Bayern inklusive des Startgeldes Netz 146.995,-- € (80 % der Wirtschaftlichkeitslücke) für den Breitbandausbau.

Der Eigenanteil der Gemeinde Weigenheim liegt bei 42.999,--€.

Auswahlverfahren – Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Weigenheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Weigenheim beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Markterkundung – Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Weigenheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Die Gemeinde Oberickelsheim hat vom 06.09.2014 bis 06.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis kann dem nachfolgenden pdf-Dokument entnommen werden.

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) – Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR.

Die Gemeinde Weigenheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 15.06.2015 einen Teilnahmeantrag abzugeben.

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