Mitglieder
Im Folgenden finden SieInformationen über die Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung.
Die Mitgliedsgemeinden entsenden Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung nach folgendem Schlüssel:
Jeweils der Erste Bürgermeister
Je ein Gemeinderatsmitglied
Für jedes volle 1.000 der Einwohner entsendet jede Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied
Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter.